Die EU-F-Gas-Verordnung und ihre Auswirkungen auf Milchkühlsysteme

Für die Landwirtschaft bedeutet dies erhebliche Veränderungen – insbesondere für Kühlsysteme in der Milchproduktion. Da F-Gase sowohl in direkten als auch in indirekten Kühlsystemen von Milchkühltanks eingesetzt werden, ist die Verordnung bei zukünftigen Investitionsentscheidungen unbedingt zu berücksichtigen.

Ab dem 1. Januar 2025 treten mehrere neue Beschränkungen in Kraft. Milchkühltanks mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert über 150 dürfen bei Neuinstallationen nicht mehr in Betrieb genommen werden, wenn das Kühlaggregat vorgefüllt ist und in einem direkt wirkenden System zusammen mit dem Tank geliefert wird. Auch das Umsetzen gebrauchter Milchkühltanks gilt als Neuinstallation und unterliegt somit denselben Vorschriften.

Ab dem 1. Januar 2027 werden zudem Kühlaggregate mit einem GWP-Wert über 150 und einer Leistung von bis zu 12 kW in indirekten Kühlsystemen verboten.

Im selben Jahr erfolgt die erste größere Reduzierung der HFKW-Quoten auf dem europäischen Markt. Die EU umfasst 27 Mitgliedstaaten, und die Marktgröße bestimmt die zugeteilte Quote. Die Gesamtquote für 2027 beträgt etwa 20 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Dies mag viel erscheinen, entspricht jedoch in etwa den geschätzten jährlichen Leckagen bestehender Anlagen innerhalb eines einzigen Jahres. Laut F-Gas-Verordnung sind zudem deutliche Preiserhöhungen für HFKW zu erwarten, um die schrittweise Abschaffung weiter zu beschleunigen.

Ab dem 1. Januar 2030 gelten die Vorschriften auch für separate Kühlaggregate, die vor Ort installiert und in direkt wirkenden Systemen mit dem Milchkühltank verbunden werden. Gleichzeitig wird die Reparatur und Wiederbefüllung von Kühlsystemen mit Kältemitteln mit einem GWP-Wert über 150 verboten. Das bedeutet, dass eine Entleerung oder Wiederbefüllung des Systems im Falle eines Defekts nicht mehr zulässig ist.

Ab dem 1. Januar 2032 gilt ein generelles Verbot für alle Kälteanlagen mit Kältemitteln mit einem GWP-Wert über 150 – unabhängig davon, ob die Anlage noch in Betrieb ist oder technisch einwandfrei funktioniert.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Weiterbetrieb älterer Milchkühltanks mit HFKW-Kältemitteln sowohl technisch als auch wirtschaftlich risikobehaftet sein kann – insbesondere nach 2027, wenn die Quotenreduzierungen ihre volle Wirkung entfalten.

Unsere Empfehlung lautet daher, bereits jetzt mit der Planung zukunftssicherer Lösungen mit Kältemitteln mit niedrigem GWP zu beginnen, um Betriebsstörungen und unerwartete Kosten in Zukunft zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen zu zukunftssicheren Lösungen oder zur F-Gas-Verordnung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.